03.05.2007 Die obersten Gerichte der Bundesrepublik werden von US-amerikanischen Dienststellen zensiert:

  1. Mit dem Deutschlandvertrag von 1952 behielten sich England, USA, Frankreich ein Vorbehalt hinsichtlich der Justiz in Westdeutschland vor.

  2. Mit dem 2 + 4 Vertrag von 1990 gewährten England, USA, Frankreich und Russland der BR Deutschland die volle Souveränität. Es wurde das Verbot ausgesprochen, Einrichtungen der drei westlichen Mächte, insbesondere militärische, auf das Gebiet der 5 neuen Bundesländer zu übertragen.

Diese dreckig, dreiste Einrichtung, nämlich die Kontrolle selbst des Gehalts der Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten und aller Beamten ist die niedrigste Stufe, was Menschen Menschen antun können. Noch niedriger ist nur das Schweigen der öffentlich-rechtlichen Journaille, wo sie doch gerade den Widerstand in der Nazizeit in den Mund genommen haben. (FaxMitteilung an den MDR)

Das nachstehend dokumentierte Scheinkonsulat ist eine militärische Einrichtung der USA unter dem Befehlsstrang der USEUCOM (Stuttgart).

Sommer 2006: Das schlägt dem Fass den Boden aus. In einer nie da gewesenen Frechheit in der Politik der Wende installieren die USA ab 1992 das Reichsgericht in Leipzig (dort ist untergebracht das Bundesverwaltungsgericht und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (seit 2002) als Ableger ihrer zentralen militärischen Einrichtung in Europa, genannt USEUCOM mit Sitz in Stuttgart Vaihingen. Damit ist Deutschland faktisch eine

MilitärDiktatur, denn unmittelbarer Befehlshaber der USEUCom ist der Präsident der USA als oberster Befehlshaber der gesamten US-Streitkräfte.

Wie ist die Faktenlage:

1.)rechts des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig befindet sich eine Tiefgarageneinfahrt, die gleichermaßen von Richtern und Personal des Gerichts (BverwG und BGH) als auch von Angehörigen des US-amerikanischen Konsulats benutzt wird.





Diese Tiefgarage ist nicht öffentlich. Damit verfügt das US-Konsulat über einen direkten unterirdischen Zugang zu dem Gebäude des Reichsgerichts.

  1. Die zentralen Dienste des Gerichts werden von Personen geleitet, die erkennbar aufgrund ihres dialektischen Einschlages aus dem Raum Stuttgart stammen.

  2. Aufgrund der juristischen Erfahrung des Verfassers in Bezug umfangreicher Verfahren generieren Richter des 7. Senats des BverwG nebst den Urkundsbeamtinnen eine falsche Urkunde nach der anderen wider besseren Wissens. Die Urkundstatsachen in Urteilen und Beschlüssen stehen im Gegensatz zu individuellen Mitteilungen der einzelnen Richter.

    Damit erschließt sich der Beweis, dass die Richter keinen Einfluss auf die Urteilsurkunde (wie äußere Tatsachen der Beteiligten, ihre Benennung = Rubrum) und auf den Urteilsausspruch haben.

    Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Begründung von (meist falschen) Urteilen.

Den Umbau des Reichsgerichtsgebäude leitete das Archittektenbüro (Wolf) Gehrmann Consult GmbH + Partner KG Architekten Wiesbaden Abraham-Lincoln-Str. 34, 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 717-0 (telefonisch nicht zu erreichen, weil immer besetzt)

und nach dem Deutschen Sprichwort „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“, befindet sich das Architekurbüro mal gerade 2 km von der US Airbase Wiesbaden-Erbenheim entfernt, im Amerikanischen Viertel von Wiesbaden



01 Analoges Foto Sommer 2006: Leipzig: Sitz von Bundesgerichtshof ( 5. Strafsenat für Norddeutschland) und Bundesverwaltungsgericht am US-Konsulat



Sicht am südlichen Flügel vorbei auf die Gebäude der Sächsische Justiz, Amts- und Landgericht und Staatsanwaltschaft











02 Analoges Foto Sommer 2006 in Leipzig: Sitz von Bundesgerichtshof ( 5. Strafsenat für Norddeutschland) und Bundesverwaltungsgericht am US-Konsulat





Haupteingang: innen ist alles modernisiert, Dachlandschaft ist verändert, Einbau unterirdischer Anlagen rund um das Gebäude









03 Analoges Foto Sommer 2006: Leipzig, Sitz von Bundesgerichtshof ( 5. Strafsenat für Norddeutschland) und Bundesverwaltungsgericht am US-Konsulat











Nordöstliche Ecke des Reichsgericht Tiefgarageneinfahrt für Personal des Gerichts

und Personals des US-Konsulats, im

Hintergrund das Gebäude des US-Konsulats











Leipzig(13.11.2007 v. h.r.Kern): Rund um das Reichsgericht, für den Besucher ist wichtig, wie oben dargestellt, auch rund herum zu gehen, baut sich in diesem Jahr eine neue Vermarktung(oder öffentliche Darstellung, oder Propaganda) auf.

    1. Im ersten Sitzungssaal gibt es eine Dauerausstellung über die Nutzer. Getragen wird die Ausstellung durch einen Verein, und wir kennen natürlich schon das äußere Charakteristikum. Der Vorsitzende kommt von außen, hat in den USA seine Ausbildung erhalten und mit Sachsen nichts zu tun: Dr. Thomas Henne, LL.M. (Berkeley), Privatdozent, Jurist.

    2.Die Kunst darf nicht fehlen, also gibt es eine feine Gesellschaft, die für die Bestückung des Gebäudes mit Kunstwerken, vornehmlich Bildwerke, sorgt. Es finden Konzerte klassischer Musik statt. Eine der eifrigsten Förderer ist die Familie Quandt.

    („Anfang 2004 gründeten Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den Verein Kunst und Justiz im Bundesverwaltungsgericht e.V.“)

    3. Die Statthalter im Jahre 2007:















Richtiger hätte man es nicht ausdrücken können: der ausgeschiedene Präsident Hien, rechts im Bild : „Verschiedene Verfahrensfragen kreisen ebenfalls um dieses Thema, denn das Verfahrensrecht – sozusagen die Summe der Spielregeln – ist letztlich Ausdruck der dahinter stehenden materiellen Rechtskultur.“ Ergo, solange Richter nicht allgemein gewählt werden, zwingend nach Art. 20 GG, ist das Lesen von Entscheidungen aus dem Hause Reichsgericht eine Zumutung.



Und Witz oder Realität:

Der Online-Shop (des Bundesverwaltungsgericht) verwendet die zentrale Bezahlplattform, eine Basiskomponente des BundOnline 2005 Programms der Bundesregierung.“



(Quelle: http://www.bverwg.de/enid/773c5d55b32088f3d1e7485516c2cadd,0/Reichsgerichtsmuseum/Kontakt_hp.html )





In diesen Zusammenhang passt der

Fall Anne Lütkes

ihrerseits Rechtsanwaltin in Köln, geholt von der Partei „Die Grünen“ nach Schleswig-Holstein, übernahm das Justizministerim im Jahre 2001 in der Koalition mit der SPD, und man wunderte sich, wer die Wiederwahl von Frau Simonis zur Ministerpräsidentin am 17.03.2005 verhindert hat.

Es war Anne Lütkes.

Dies spielt am Rande eine Rolle in einer Korrespondenz mit dem Justizministerium in Berlin, als der gesetzliche Richter in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht -7. Senat- nicht festgestellt werden konnte.

Die Justizministerin hat den Nachweis zu erbringen durch Einsicht für jederman in entsprechende amtliche Protokolle, dass die Bundesrichter in einem ordentlichen Verfahren gewählt worden sind. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht und konnte nicht erbracht werden, weil just am 17.03.2005 die Anne Lütkes (Mitglied des Richterwahlausschusses aufgrund des Richterwahlgesetzes von 1950) rein physisch nicht in Berlin sein konnte: an diesem Tag sollen nach einer Pressemitteilung, Wahlen von Bundesrichtern stattgefunden haben, weil sie den ganzen Tag über Frau Simonis im Kieler Landtag wählen sollte.

Auf diesen Vorhalt schreibt die Mitarbeiterin der Justizministerin Zypis wie folgt:



"Wolf, Sandra Verena - ZA 1 -" <Wolf-Ve@bmj.bund.de> schrieb: > > Sehr geehrter Herr ...., > > Bezug nehmend auf Ihre Eingaben, zuletzt > per Telefax vom 12. April 2005, kann ich Ihnen > abschließend noch Folgendes zum Verfahren > bei den Sitzungen des Richterwahlausschusses > mitteilen: > > Nach § 9 Abs. 1 des Richterwahlgesetzes > führt der zuständige Bundesminister den > Vorsitz in den Sitzungen des Richterwahl- > ausschusses. Bei der Wahl von > Richterinnen und Richtern des Bundesver- > waltungsgerichts ist dies die Bundesministerin > bzw. der Bundesminister der Justiz. > > In den Sitzungen des Richterwahlausschusses > wird von den Vorsitzenden die Beschlussfähigkeit > gemäß § 12 Abs. 2 des Richterwahlgesetzes festgestellt > und die Abstimmung geleitet. > > Nach § 12 Abs. 2 des Richterwahlgesetzes ist der > Richterwahlausschuss dann beschlussfähig, wenn die Mehrzahl > der Mitglieder kraft Amtes und der Mitglieder kraft Wahl anwesend > ist. Daraus folgt, dass nicht jedes Ausschussmitglied an der > Sitzung teilnehmen muss. Im Richterwahlgesetz ist > auch die Möglichkeit vorgesehen, dass sich ein Mitglied > vertreten lässt (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 3 des Richterwahl- > gesetzes). Eine etwaige Nichtteilnahme eines Mitglieds hätte daher > auch nicht die Beschlussunfähigkeit des Richterwahlausschusses > zur Folge. > > Im Übrigen darf ich auf meine E-Mails vom 11. und 12. April 2005 > Bezug nehmen. > > > Mit freundlichen Grüßen > Im Auftrag > Wolf

AntwortSchreiben (Frau Zypris hatte in einem Vortrag den Begriff Preußen im Zusammenhang mit der NS-Zeit verwandt) :



Sehr geehrte Frau Wolf, sehr geehrte Frau Zypris, Zunächst möge Frau Zypris zur Kenntnis nehmen, bezugnehmend auf einen Vortrag hinsichtlich von verfolgten Rechtsanwälten im Faschismus, dass es eine Verfolgung von Juristen in Preußen nicht gab, Preußen selbst wurde durch katholische Christen, nämlich von Papen vom Zentrum, am Todestag der preußischen Königin Luise vom 19. auf den 20. Juli 1932, als Staat durch einen Staatsstreich vernichtet, im übrigen ohne sich nennenswert zu wehren ( letzter Ministerpräsident der Sozialdemokrat Otto Braun). Wenn irgend jemand meint, dass alles sei erledigt, der irrt sich. Jeder, der durch unsere Stadt geht, vor allen Dingen Bundesregierung und Verwaltung, trifft an allen Ecken auf den Namen dieser unerschrockenen Frau, deren Aura über das Jahr 1810 hinaus zum erfolgreichen Widerstand gegen die Besatzung Napoleons geführt hat. Geschichtlich bewiesen ist auch, dass dieser Staatstreich vom 20.Juli 1932 oranisiert und vorbereitet wurde von den IG-Farben unter massgeblicher Beteiligung der BASF, Stichpunkt der Mainzer Amtsrichter Dr. Best. Von daher fordere ich Frau Zypris auf, den Namen Preußen im Zusammenhang mit den Geschehnissen nach 1932 zu vermeiden. Preußen als Wertegemeinschaft ist die Wertegemeinschaft der Aufklärung, insbesondere der Maxime der Gleichbehandlung, wie dies Friedrich II anläßlich des Müller-Arnoldschen Prozesses als politisches Vermächtnis dokumentiert hat, nämlich Richter, die nicht Justiz gegenüber jedermann gewähren, gehören doppelt bestraft. Genau das Gegenteil vertreten die heutigen Richter des Kammergerichts in der Potdamer Strasse, wie im Entree des Gerichts an einer Tafel postuliert.

Fürwahr bin ich durchaus fähig, auch Gesetze aus dem Jahr 1950 zu lesen und stelle anläßlich der Geschehnisse um den 17.03.2005 fest.

1. Tatsache: Das Mitglied kraft Amtes des Richterwahlausschusses Anne Lütkes war am 17.03.2005 nicht in Berlin, weil Sie den ganzen Tag jedenfalls bis 16 Uhr im Kieler Landtag war.

Schlussfolgerung: Sie nahm an der Sitzung des Richterwahlausschusses nicht teil.

Nach der Geschäftsordnung der Kieler Landesregierung wird Frau Lütkes von dem Umweltminister Müller vertreten. Insoweit werde ich diesen Schriftverkeht an das Büro von Frau Lütkes ( christel.Arlt@jumi.landsh.de ) weitergeben. Auch Herr Müller war deutlich sichtbar am 17.03.2005 im Kieler Landtag präsent.

Schlussfolgerung: Er hat an der Sitzung des Richterwahlausschusses nicht teilgenommen.

2. Tatsache: Sie haben mir die Dokumentation über den gesetzlichen Richter verwehrt, nämlich die Einsicht in das Orginalprotokoll des Richterwahlausschusses.

Verrückterweise zeichnet dafür ein Mann verantwortlich, nämlich Hansjörg Geiger, mit bewegter Vergangenheit: Tätigkeiten bei Siemens, Bundesnachrichtendienste rauf und runter, Katholik aus Mähren.

3. Tatsache: Überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Richterwahlausschusses sind amtierende Rechtsanwälte.

Schlussfolgerungen: Die geballte wirtschaftliche Macht des DAX mit ca 40 Milliarden Euro Gewinn 2004, plus eines ausgewiesen Gewinns von 51 Milliarden Euro 2004, der an ausländische Gewinnempfänger ging, ist in der wirtschaftlichen Lage, die Mehrheit im Richterwahlausschuss, nämlich 17 Rechtsanwälte so zu mandatiereren, dass industriefreundliche Bundesrichter am Ende in Amt und Würden kommen.

Es liegt deswegen die Tatsache nahe, dass auf der Ebene des früheren Tätigkeitsfeldes des Geheimdienstmannes Hansjörg Geiger die personelle Besetzung der Bundesgerichte so vorbereitet wird, dass es einer echten Wahl nicht mehr bedarf.

Von daher gibt es auch kein Wahlprocedere und kein Protokoll und auch keinen Nachweis einer Richterwahl selbst in der grundgesetzwidrigen Form des Bundeswahlgesetztes von 1950, bei dem nachweislich die CIA (Stichpunkt Herr Gehlen, getarnt als der Bewohner Herr Schneider im 1. Stock in der Villa des damaligen Bundeskanzlers, Katholiks und Kölner Notars, Konrad Adenauer, nach ARD-Dokumentationen soll Herr Gehlen bereits seit Dezember 1944 in Diensten des amerikanischen Geheimdienstes gewesen sein) die Hand führte.

Aus den Gründen des § 108b StGB: "Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." stelle ich Strafanzeige.

Ich stelle weiter fest, dass derzeit kein einziger gesetzlicher Richter auf der Ebene der Bundesgerichte, auch des Bundesverfassungsgerichts, nachweisbar ist. Desweiteren stelle ich fest, dass aus den Umständen der angeblichen Bundesrichterwahl am 17.03.2005 als Indiz gefolgert werden muss, dass die Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein und Kölner Rechtsanwältin Anne Lütkes sich in der Weise alimentieren ließ, dass Sie in der Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein am 17.03.2005 im Kieler Landtag entgegen ihrer nach außen geäußerten politischen Ausfassung viermal mit "Enthaltung" stimmte. mfg h.r. Kern

Soweit die Korrespondenz aus dem Frühjahr 2005. Man kann hier bereits absehen, dass es bis zur Erkenntnis, dass das US-Konsulat die Justizzensur ausübt, nur noch ein kurzer Schritt war.

Bislang läuft Frau Lütkes unbestaft in Köln herum. Und verschärft wird die ganze Sache noch dadurch, als ihr Parteikollege, der Grüne Außenminister Joschka Fischer, dienstlich verantwortlich war für die Baulichkeiten und die Einrichtung des US-Konsulats in Leipzig im Jahre 2002 (das Außenministerium ist angefragt Sept. 2007)





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