Aufruf zur Bundestagswahl und zur gegenwärtigen Regierung Wählt keine Partei Stellt eigene Direktkandidaten auf, die sich im Wahlkeis verpflichten, sich nach dem Willen der Mehrheit zu richten und im Bundestag entsprechend diesem Volkswillen zu stimmen Weg mit dem Fraktionszwang Rütli Schwur 1291





Webseiten zum „Wahl“boykott

das etwas herbere Internet:

http://www.seelenkrieger.org/?p=3628

http://www.spreeblick.com/2009/09/08/bundestagswahl-2009-die-wahrheit-uber-die-parteien/

http://www.maennerpartei.com/index.php/andere-parteien/117-wahlboykott-bundestagswahl-27092009



Und wer wirklich hingehen will, der sollte nur auf der linken Seite bei der Erststimme sein Kreuz machen. Hier eine Auswahl von unabhänigen Kandidaten. http://www.unabhaengige.info/2009parteilos-liste.htm

Wenn man die ein bißchen mit dem Finger antippt, fallen die auch um, aber wenn jemand hingehen will.





Angela Merkel wurde von keinem demokratisch legitimiert, auch Steinmeier wurde von keinem demokratisch legitimiert.

Berlin am Sonntag, 16.08.09 Während im Olympiastadion der Mensch immer schneller wird, jetzt 9,58 sec die 100 Meter, gibt am späten Abend der abtretende Finanzminister Steinbrück öffentlich in der Sendung „Anne Will“ das Regierungsergebnis der letzten 6 Jahre bekannt. Es ist der heftigste Schritt in Richtung Versklavung“, der je in Deutschland gemacht wurde: Die privaten Forderungen an die Menschen in Deutschland, im wesentlichen des Monopols an Energie- und Geldgeschäften, erhöhen von 1,5 auf runde 2 Billionen Euro und erlösen so Zinseinkünfte und weiche Kosten von ca. 100 Milliarden Euro pro Jahr in Zukunft und in alle Ewigkeit, wenn wir dies nicht schleunigst ändern, nämlich das Vertreiben der Geldhändler, wie Jesus vor 2000 Jahren des Buches der Christen nach die Zinsschneider aus dem Tempel trieb.

Beide Parteienblöcke, weder Steinmeier (haust mit zugeteilter Frau im englischen Horst Heiderhof über Bad-Godesberg) noch Angela Merkel ( lebt mangels Anwesenheit in Berlin wohl überwiegend in Oberitalien ) wurden demokratisch gewählt, Steinmeier im Handstreich gegen die gesamte Partei, und bei Merkel gab es nicht einmal einen entsprechenden Parteitag.







Wer am 27.09. auf der rechten Seite des Stimmzettels eine Partei der 5er-Bande wählt SpdCduCsuFdpGüneLinke, sogenannte Zweitstimme, verrät uns alle und wird uns zwangsweise beteiligen am Krieg gegen den Iran. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche

++++++++++++++++++ Bundestagswahl 2009 +++++++++++++++++++++++++++

Ergebnisse eines Boykotts … eines Boykotts, weil es eben keine faire Wahl war …. dies hätte vorausgesetzt, dass das Volk einen Einfluss auf die haben, die zur Wahl stehen.









Hier in Berlin – Mitte treten an

Cornelia Berger (NPD)

Ralph Boes (Einzelbewerber)

Christian Burholt (CDU)

Eva Högl (SPD)

Ali Kamburoglu (Einzelbewerber)

Klaus Lederer (DIE LINKE)

Kurt Lehner (FDP)

Helga Zepp-LaRouche (BüSo)

Der parteilose Kandidat Ralph Boes:

Mo., 21.09.2009

19:30 Uhr Jeder Mensch ein König - Bedingungsloses Grundeinkommen und direkte Bürgerpolitik - ein professionell moderiertes Bürgergespräch im

Tacheles, Galerie, Oranienburger Str. 54-56a, 10117 Berlin  Weiteres s. hier >>

 

 

Mi., 23.09.2009

20:00 Uhr

Bedingungsloses Grundeinkommen - wie ist das zu denken? Vortrag im

Cafe Tasso, Frankfurter Allee 11, 10247 Berlin



Linke Klaus Lederer: „Liebe Wählerinnen und Wähler,

DIE

LINKE ist die Partei, die die sozialen Ungerechtigkeiten in unserem Land zur Sprache bringt und Vorschläge macht, wie das zu ändern ist, beispielsweise durch einen gesetzlichen Mindestlohn.“ …. dann mach mal weiter deine Vorschläge http://www.klauslederer.de/willkommen/mitte/









SPD:

Eva Högl, SPD, Juristin arbeitend im Goebbelschen Propagandaministerium – heute genutzt als Bundesministerium für Arbeit http://www.eva-hoegl.de/e_persoenlich_1

Themen Migration und Dienstag, den 22.09.2009, 19:00 Uhr, im Löwenbräu am Gendarmenmarkt, Leipziger Str.65 in 10117 Berlin (U-Bahnhof Stadtmitte).

CDU Berlin-Mitte: Christian Burholt

Am 16. Oktober 1972 wurde ich in Gütersloh geboren...Nach dem Abitur in Rheda-Wiedenbrück zog es mich nach Bonn, weil ich mein Jurastudium - ab 1995 mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung...“

von

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER, Herr Christian Burholt, Potsdamer Pl. 1, 10785 Berlin.



Es ist die british – jüdische Terrorkanzlei schlechthin – z.B Entwendung der Russland-Schulden über 14 Milliarden Euro 2005 und schreiben fast alle Gesetzestexte der Bundesregierung ob SPD oder CDU egal



21.09.2009

TXXL - Die Zukunft des Flughafen Tegel



26.09.2009

Die CDU und Ihre Bundestagskandidaten







Ergebnis der Landtagswahlen im Saarland, wollen Lafontaine wiederhaben. und in Sachsen und Thüringen blieben knapp die Hälfte der Leute den „Wahlen“ fern:

http://wahlarchiv.tagesschau.de/wahlen/2009-08-30-LT-DE-TH/index.shtml



++++++++++++++++++ Bundestagswahl 2009 ++++++++++++++++++++++++++++









Entwurf:

Aufruf zum „Rütli-Schwur“ 2009



Wir versprechen uns treu, uns gegenseitig zu helfen, mit Leib und Gut beizustehen, mit aller Macht und Kraft, gegen eine Gesamtheit oder gegen Einzelne, die uns oder einem von uns Gewalt antun, uns belästigen oder uns Unrecht zufügen und gegen unser Leib und Gut Böses im Schilde führen.

Wo Zwietracht unter uns entsteht, so sollen die Einsichtigsten von uns den Streit schlichten, die in allgemeiner Wahl durch die örtliche Gemeinschaft bestimmt werden.



Ich trete dem Rütli-Schwur 2009 bei und bin erreichbar



E-Mail................................ oder

Handy................................. oder

Telefonnummer................... oder

postalisch........................... nur Familienname Straße Hausnummer und PLZ Ort



Aufnahme in öffentliche Datenbank

Berlin











Zur gesellschaftlichen Situation 2008 und 2009 in drei Sätzen:

  1. Zwei bis drei Parteivorsitzende bestimmen und regeln sämtliche Fragen unserer Gesellschaft mit zwei katastrophalen Maßgaben:

    Einerseits: Alle Staatsgewalt geht auf die Kommissare der EU bzw. deren Einflüsterer der drei Banken Rothschild, Goldman Sachs und Rockefellers J.P. Morgan über, wenn der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft tritt.

    Zweitens: es vollzieht sich eine gesamtgesellschaftliche Enteignung aller einschließlich der Beendigung aller politische Rechte in einer absolutistischen Form

  2. Dem steht unsere nicht vollzogene Verfassung gegenüber mit der Anweisung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird ausgeübt vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ....“ in der Praxis wird die Staatsgewalt ausgeübt und vollzogen fast ausschließlich durch den Personenstand der Rechtsanwälte des Erdöl- bzw. Energiekartells mittlerweile in der verschlimmerten Form der elektronischen zentralen Entscheidung aller Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen (sogenannter Rubren) und der Degradierung der angestellten Beamten, Richter und Staatsanwälte auf die Begründung der vorgezeichneten tatsächlichen Entscheidungen ( Stichpunkt 90 000 Enteignungen 2008 von kleinem Grundeigentum in D, in den USA 1,5 Millionen und massenhafgten Enteignungen in Groß-Britanien)

  3. Die Mitteleuropäer insbesondere die Deutschen werden ideologisch vom Kartell Springer Berlin, Holzbringk Ulm/Stuttgart, WAZ-Mediengruppe Düsselsdorf und des öffenlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks als Ergebnis des 2. Weltkrieges in besatzungsmäßiger Art niedergehalten mit dem allseitigen Vorwurf, die Deutschen hätten den 1. Weltkrieg begonnen und sie hätten den 2. Weltkrieg entfacht und sie hätten 6 Millionen Juden in industrieeller Form und in sonstiger Form umgebracht.

    Zur Versachlichung und zur unideologischen Betrachtung der Geschehnisse von 1914 – 1945 ist die denkmalpflegerische Karte IN DEN MINISTERGÄRTEN entscheidend. Danach, nach dieser Karte, verbieten sich seit 1999 Behauptungen wie zu 3.)

Ohne eine Bekämpfung der Ideologien aus dem 2. Weltkrieg und in der Nachkriegszeit bis heute ist eine demokratische Staatsverfassung in Mitteleuropa undenkbar, wobei wir allerdings den Vorteil haben, dass die Schweizerische Verfassung und das Schweizerische Verfassungsleben das einzige ist, das als demokratisch angesehen werden kann. Das Schweizerische Verfassungsleben entspricht unserer Norm des Artikels 20 Grundgesetz.

Der nächste Vorteil ist, dass wir heute auf Erdöl komplett verzichten können und wohl mittlerweile müssen und das wir die Technik haben, billiger als Erdöl, Kohle und Erdgas unsere Energie vor Ort in der Kommune, im Gemüsegarten oder hinter dem Kirchturm ausreichend erzeugen können. Nur diese Energie dürfen wir Einzelinteressen nicht überlassen. Mutter Erde gehört allen.

Von daher kommt es nur noch auf unsere eigene Einstellung zur Demokratie an und die wurde im Jahre 1291 auf dem Rütli in Deutsch formuliert:

" Wir haben lange genug gewartet, und es hat alles nichts genützt." "Gewalt muss mit Gewalt bezwungen werden !" rief Werner Stauffacher von Schwyz dem Urner Freiherrn entgegen. Im Osten begann es schon zu dämmern. Es war Zeit zum Aufbruch. Werner Stauffacher stellte die letzte Frage: " Wollt ihr den Kampf gegen die Vögte und ihren Anhang wagen ?" Wie aus einem Munde kam die Antwort: " Wir wollen es wagen, so Gott uns helfen wird !" Entschlossen begaben sich die Bauern auf den Heimweg.“



Schon ab 1850 wurde die allgemeine Wahl von Richtern in die Verfassungen der Schweizerischen Kantone aufgenommen und nur unter diesen Umständen der gesetzliche Richter anerkannt.

Die wichtigste Bestimmung der Verfassung der Schweiz:

Art. 138. Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung (1) 100 000 Stimmberechtigte können eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.



Durch Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 erhielt der Artikel 138 Absatz 1 mit Wirkung vom 1. August 2003 folgende Fassung:
"(1) 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen."

  1. Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Dies heißt, es wird als oberste Instanz der mehrheitliche Wille des Volkes, der in einer allgemeinen Abstimmung sich ausdrückt, gesellschaftliches Gesetz. Gleiches steht im Art. 20 des Grundgesetzes.



Diese gute schweizerische Verfassung, also unser Nachbarland, steht diametral entgegen unserer gesellschaftlichen Praxis der Politischen Vorgaben durch einen oder zwei absolutistischen Parteivorsitzenden, wie derzeit Merkel und Müntefering (Steinmeier), sogenannte Atlantiker, die nur die Interessen der auf der anderen Seite des Atlantiks wahrnehmen, nicht unsere. Was sollen wir mit solchem Gevolke.



Unter diesen Bedingungen darf keine Parei mehr gewählt werden, weil ihnen damit die ideologische Rechtfertigung zur kompletten Ausraubung und die körperliche Verletzung unserer Mitmenschen und gar der Tod gegeben wird.

Dabei hat sich dies in den letzten drei Jahren messerverschärft: aus einer zweiprozentigen Mehrwertsteuererhöhung zur Gesundung der Staatsfinanzen sind 3 Prozent geworden plus im Jahr 2008 fast zweimal Bundeshaushalt, nämlich 480 Milliarden Euro für die „Schulden der Banken“ und 50 Milliarden für „Konjunkturhilfe“

Dabei muss jedem klar sein, dass die Schulden der Banken nachträglich von Woche zu Woche höher werden, je mehr Geld aus dem Bundeshaushalt dorthin fließt und die „Konjunkturhilfen“ kommen bei den Handwerkern in den Kommunen gar nicht an.

Wohin diese riesigen Summen fließen kann nur vermutet werden, in den Irakkrieg, für feindliche Übernahmen unserer Betriebe in der Vergangenheit, in den zukünftigen Irankrieg und um uns, unsere Kinder und Enkel totzuschlagen.



Schluss mit der Totalität der Politik. Keine Stimme den Parteien.











Anhang und Quellen:



Ein Wahlzettel 2005 zur Bundestagswahl

Es wird aufgerufen auf der rechten Seite des Wahlzettels kein Kreuz (Zweitstimme) zu machen, denn damit wird der Bundestag zur Hälfte mit „Abgeordneten“ aus manipulierten Listen gefüllt, so wurden 2005 über die Landeslisten 315 Abgeordnete der Parteien „gewählt“, dies unabhängig, wieviel Wähler überhaupt gewählt haben, also wenn nur 10 Millionen die Zeitstimme ankreuzen, kommen trotzdem alle vorderen Listenplätze der Parteien in den Bundestag. In dem Fall trügen wir einen moralischen Sieg davon. Das reicht uns allerdings nicht. Wir haben mehr vor.



Für die Erststimme wird aufgerufen, auf der linken Seite keine „Direktkandidaten“ an zu kreuzen, die unter einer Partei aufgestellt sind.

Diese „Wahlpraxis“ ist absolut illegal nach Bundeswahlgesetz:

§ 5 Wahl in den Wahlkreisen

1 In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. 2 Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. 3 Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.



§ 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge

(1) 1Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. 2Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. 3Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

(2) 1Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muß im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. 3Das Erfordernis von 200 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten.

(3) 1Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.

  1. Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein Kennwort enthalten.



Aus der Form der Einreichung eines Wahlvorschlages für die Erste Stimme machen die Herrschaften auf dem Stimmzettel eine Parteienwahl.

So wurden 2005 über die Erststimme direkt 299 Abgeordnete „gewählt“. Es kommt der in den Bundestag, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat.

Also für einen direkten und verantwortlichen Abgeordneten im Wahlkreis, dazu reicht die Einreichung des Namens einer zuverlässigen Person, 200 Unterschriften und das Stichwort Keine Partei und das ganze bis Ende Juni 2009 ( 66Tage vor dem Datum der Wahl zum Bundestag beim örtlichen Wahlleiter.)











































































§ 15 Bundeswahlgesetz

Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.



Das heißt also für die direkten Kandidaten der Ersten Stimmen, es kommt nicht darauf an, wo einer oder eine wohnt, es kann also einer aus München direkt im Wahlkreis von Hamburg aufgestellt werden.



Für die Organisation wird vorgeschlagen, sich an herkömmlichen Landesteilen zu orientieren. z.B. Baden, Würtemberg, Oberbayern, Franken,

Pommern, Mecklenburg, Hamburg,

















Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft:

http://www.sgg-ssup.ch/custom/sggssup06/home/sgg-welcome.aspx



Dabei soll sich auf dem Rütli am Vierwaldstätter See folgende Versammlung abgehalten worden sein.

Nochmals versuchte der Landammann, die kampfesfreudigen Männer zur Besinnung zu bringen. "Wir sollten noch zuwarten mit dem Burgensturm, bis der neue Kaiser gewählt ist. Vielleicht wird es kein Habsburger mehr sein, und wir könnten ohne Waffen und Blut unsere Vögte loswerden." Wiederum wurde der Sprecher durch Zwischenrufe unterbrochen: " Albrecht, des Kaisers Sohn, ist nicht besser als sein verstorbener Vater. Er wird uns neue Vögte ins Land schicken. An Weihnachten schlagen wir zu !" Auch der Urner Freiherr von Attinghausen wollte die Männer beschwichtigen: " Mit Waffe und Kampf richten wir gegen einen überlegenen Feind nichts aus. Wenn wir besiegt werden, gibt's schlimmere Zeiten, als wir sie jetzt erleben. Wir sollten dem neuen Kaiser unsere rechtmässigen Klagen vortragen und ihn um eine mildere Herrschaft bitten." Aber auch dieser Vorschlag kam bei den Männern nicht gut an. " Wir haben lange genug gewartet, und es hat alles nichts genützt." "Gewalt muss mit Gewalt bezwungen werden !" rief Werner Stauffacher von Schwyz dem Urner Freiherrn entgegen. Im Osten begann es schon zu dämmern. Es war Zeit zum Aufbruch. Werner Stauffacher stellte die letzte Frage: " Wollt ihr den Kampf gegen die Vögte und ihren Anhang wagen ?" Wie aus einem Munde kam die Antwort: " Wir wollen es wagen, so Gott uns helfen wird !" Entschlossen begaben sich die Bauern auf den Heimweg.“























Ewiger Bund der drei Waldstätte
 

von Anfang August 1291.

(Übersetzung aus dem lateinischen Original)

Im Namen Gottes, amen. Es ist ein ehrbar Werk und dient dem öffentlichen Wohl, wenn Verträge, die der Ruhe und dem Frieden dienen, in richtiger Form gesichert werden.

(1) Daher vernehme jedermann, daß die Männer des Tales Uri, die Gemeinde des Tales Schwyz und die Gesamtheit der Leute von Unterwalden in Nidwalden in Anbetracht der Arglist der Zeit und um sich und ihre Habe leichter verteidigen und im richtigen Stande besser erhalten zu können, in guten Treuen sich versprochen haben, sich gegenseitig mit Hülfe, jeglichem Rat und Förderung, mit Leib und Gut beizustehen, innerhalb der Täler und außerhalb, mit aller Macht und Kraft, gegen eine Gesamtheit oder gegen Einzelne, die ihnen oder einem von ihnen Gewalt antun, sie belästigen oder ihnen Unrecht zufügen und gegen ihr Leib und Gut Böses im Schilde führen sollten. Und es hat jede Gemeinde versprochen, der andern in jedem Falle zu Hülfe zu eilen, sofern Hülfe notwendig sein sollte, und zwar in eigenen Kosten und in dem Umfange, als es notwendig sein sollte, um dem Angriff Böswilliger zu widerstehen und geschehenes Unrecht zu rächen.

(2) Sie haben zudem einen leiblichen Eid geschworen, diese Vereinbarung ohne Hintergedanken zu halten und dabei den Inhalt eines frühern, eidlich bekräftigten Bündnisses durch die gegenwärtige Abmachung erneuert,

(3) jedoch in der Meinung, daß ein jeder gemäß seinem Stande seinem Herrn nach Gebühr untertan sein und ihm dienen solle.

(4) Mit gemeinsamem Rate und einhelliger Zustimmung haben wir uns zugesagt, beschlossen und festgesetzt, daß wir in den vorgenannten Tälern keinen als Richter je annehmen noch entgegennehmen wollen, der sein Amt durch irgend eine Dienstleistung oder durch Bezahlung einer Geldsumme in irgend einer Weise erworben haben oder der nicht unser Landsmann sein sollte.

(5) Wenn jedoch unter einzelnen Eidgenossen Zwietracht entstehen sollte, so sollen die Einsichtigsten der Eidgenossen den Streit zwischen den Parteien in der ihnen gut scheinenden Weise schlichten, und wenn eine der Parteien diese Beilegung des Streites zurückweisen sollte, so sollen die übrigen Eidgenossen gegen sie Partei nehmen.

(6) Überdies besteht zwischen ihnen eine Übereinkunft folgenden Inhaltes: Wer einen andern hinterlistig und unschuldig umbringt, soll, wenn er ergriffen wird, sein Leben verlieren, falls es ihm nicht gelingt, seine Unschuld am genannten Verbrechen nachzuweisen, so wie es seine schwere Schuld verlangt. Und falls er etwa entweichen sollte, so darf er nie mehr zurückkehren. Wer den vorgenannten Verbrecher aufnimmt und beschützt, soll so lange aus den Tälern verbannt sein, bis er von den Bundesgenossen ausdrücklich zurückgerufen wird.

(7) Wer einen von den Eidgenossen am Tage oder in der Stille der Nacht in heimtückischer Weise durch Brandstiftung schädigt, der soll nimmermehr als Landsmann gelten. Und wenn ihn jemand innerhalb der Täler begünstigt und beschützt, so soll dieser dem Geschädigten den Schaden wieder gut machen.

(8) Sollte ferner einer der Bundesgenossen einen andern seiner Habe berauben oder ihm in irgend einer Weise Schaden zufügen, so soll seine Habe, falls sie innerhalb der Täler erfaßt werden kann, beschlagnahmt werden, um dem Geschädigten, wie es das Recht erfordert, Wiedergutmachung zu verschaffen.

(9) Im weitem soll keiner den andern pfänden, es sei denn, daß dieser offenkundig sein Schuldner oder Bürge sei. Und das darf überdies nur mit der Erlaubnis des zuständigen Richters geschehen.

(10) Außerdem soll jeder seinem Richter gehorchen und, falls es notwendig sein sollte, innerhalb [des Tales] denjenigen Richter bezeichnen, vor welchem er Recht zu nehmen hat. Und wenn sich einer gegen einen Richterspruch auflehnt und wegen seiner Hartnäckigkeit einer unter den Eidgenossen zu Schaden kommen sollte, so haben sämtliche Verbündete den betreffenden Fehlbaren zur Leistung von Schadenersatz anzuhalten.

(11) Sollte jedoch Fehde und Zwietracht unter einzelnen der Eidgenossen entstehen und die eine der streitenden Parteien sich weigern, sich dem Rechte zu fügen und Genugtuung zu leisten, so sind die Verbündeten verpflichtet, der andern Partei beizustehen.

(12) Die obenstehenden, in heilsamer Absicht zum gemeinen Nutzen aufgestellten Abmachungen sollen, so Gott will, ewig dauern.

Zum Beweis dessen ist die vorliegende Urkunde auf Verlangen der eingangs Genannten aufgesetzt und durch Anhängen der Siegel der oben genannten drei Gemeinden und Täler bekräftigt worden.

    Geschehen im Jahre des Herrn 1291, im Anfange des Monats August.



Verfassungen der Schweiz und seiner Kantone

http://www.verfassungen.de/ch/verf99-i.htm



Berlin 10.02.2009