Eschede am 3.6.1998 Ein Intercity Express der Deutschen Bahn AG entgleist.
Es war Mord!
Nach der Einsicht in die Akte des Eisenbahn-Bundesamtes in Bonn am 17.7.08 ergibt sich die traurige These, dass aufgrund der entfernten Bolzen die Verstellung der linken Weichenzunge erfolgte und dies zur Entgleisung des ICE in Eschede mit 101 Toten führte:
(After giving known of the original dosier (railway authorities in Bonn) and seeing the manipulation of the rail switch (picture nummer 7) it is clear that
101 passengers of the ICE- train were murdered 3. June 1998 in Eschede / Lower Saxonia )
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ZwischenSchub 17.09.08
Bei der Recherche nach der Frage, aus welchen Gründen die mit dem Unfall beteiligten Personen nicht in die Öffentlichkeit die Offensichtlichkeit des Mörderischen Anschlags getragen haben, stoßen wir eben auf die Tatsache, dass der
Ermittler des Eisenbahnbundesamt Hans-Heinrich Grauf am 04.11.2004 im Alter von 52 Jahren durch einen „tragischen Unfall“ ums Leben kam. Der Verstorbene leitete beim EBA die Stabsstelle Unfalluntersuchung. Er hinterließ Ehefrau und drei Töchter.
Wir schwören, wir untersuchen auch diesen Tod. Das EBA ist angefragt. BGH ist angefragt StA Lüneburg ist angefragt
18.09.08: Die leitende Ministerialrätin Sylvia Hagemann im Büro der Staatskanzlei Hannover des Herrn
Wulff lehnt eine Beschäftigung und eine Untersuchung ab. Auf den Vorhalt, der Herr Grauf sei unter tragischen Umständen zu Tode gekommen, kommentiert sie mit „das kommt vor“. art20h.r.
Zwischenschub 30.09.08
Zwischenschub 14.11.08 ************aktuell********
Nach 4 Monaten intensiver Aufforderung aber erfolgloser, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen,
kann nur festgestellt werden, dass wir es mit einem absichtlichen Terrror von oben zu tun haben. Das System, dass sich dahinter verbirgt kann man bezeichnen als faschistischen Absolutismus. Die Fratzen, die dieses System tragen, erscheinen fast täglich in der Öffentlichkeit.
Es wird fast ausschließlich getragen von dem Berufsstand der Rechtsanwälte.
Im Zeitpunkt des Unglückes war für die Ermittlung der „sozialdemokratische Rechtsanwalt“ und hausierend als Arbeiterkind Gerhard Schröder als Ministerpräsident von Hannover für die Aufklärung zuständig.
Die Landesverfassung von Hannover als auch das Grundgesetz wurden dabei in der Weise in der Praxis abgewandelt, dass
das Recht über Tod und Leben, Eigentum und Würde
verfahrenstechnisch ausschließlich in der Hand des „Ministerpräsidenten“ liegt. Es ist dabei komplett ohne Bedeutung, wer dieses Amt ausübt.
Es handelt sich in der Staatspraxis der Bundesländer um die Staatsorganisationsform
des faschistischen Absolutismus.
Seit 1949 stellen 2 Parteigruppierungen fast ausschließlich die „Ministerpräsidenten“, christliche und „sozialdemokratische“. Unter dem Ruf der Geschlossenheit der Partei werden die Nominierten in der Regel auch die Ministerpräsidenten (von der letzten Bayernwahl mal abgesehen).
An vorderster Front agieren Rechtsanwälte, mit dem tatsächlichen Auftrag ihrer Mandantschaft aus Ihren Anwaltkanzleien. Diese Mandantschaft ist nichts anderes als die
Interessen Gruppe Farbe, das alte Erdölkartell, die in der Geschichte dreimal im Rampenlicht stehen:
1906 1925 1932
Ich habe dazu im Oktober ein persönliches Gespräch mit einem Vorsitzenden Richter eines Landgerichts geführt, sowie mit einem leitenden Ermittler einer Generalstaatsanwalt eines Landes. Beide haben mir ihre Auffassung versichert, dass es Ihnen Leid tue, so handeln zu müssen und zwar gegen das Gesetz. Dabei ging es um die massenhafte Verletzung von Eigentum durch Massenzwangsversteigerungen von Grundstücken.
Dabei blieb auch meine Feststellung im Raum, und die ist richtig, dass wohl schätzungsweise 99 pro Hundert der Verfahren absolut nichtig sind, weil die „Banken“ in Form von irgendwelchen „Mitarbeitern“, zum Teil in England sitzend, überhaupt keine Vollmachten zur Einleitung der Verfahren haben. Dass heißt nachdem Zwangsversteigerungsgesetz:
Ein Zwangsversteigerungsverfahren hat überhaupt nicht begonnen, denn ein Verfahren
beginnt erst dann, wenn alle Urkunden dem Rechtspfleger vorgelegt wurden.
In Bezug auf den Massenmord von Eschede fällt auf, dass
Eckart von Klaeden - CDU Rechtsanwalt - Geboren am 18. November 1965 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder, sich ans Pult des Bundestages hingestellt hat und gesagt hat, in Deutschland habe es keinen größeren Terroranschlag gegeben
(Debatte um die Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr zu „ Operation Enduring Freedom „)
Er hat heute fernmündlich zugesagt, diese seine Aussage anhand der Akten des Eisenbundesamtes zu überprüfen.
Herr Echart von Klaeden in seiner KU-Damm Anwaltskanzlei schweigt.
( eek123456 ) Argentinien http://www.youtube.com/watch?v=kuvlg9cMHdo
Thorsten Krautz: http://www.youtube.com/watch?v=KOLt93btbks

Eschede im Sommer 2008----------------------
Zwischeschub 25.9.2008: Der Mord an dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank 11 Tage nach der Öffnung der Mauer in Berlin, die Zeit der Erwartung neuen Glückes in Deutschland, im November 1989 wird einer Aufklärung zugeführt. Jüngere Autoren arbeiten mit großer Akribie, Anne Siemens Bad-Homburg
recherchierte eine tagelange Baustelle an dem späteren Tatort, die wohl ohne Kenntnis der Behörden dort nicht eingerichtet worden sein konnte.
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Im Juni 1998, kurz vor der Wahl des Bundestages, war die Stimmung auf Abwahl der Regierung Helmut Kohl, der nunmehr schon seit 1982 Bundeskanzler war. Viele Menschen setzten Hoffnung auf Besserung und Demokratisierung des Landes und sahen in den Parteien SPD und Die Grünen die politischen Mittel.
Auch diese Hoffnung wurde herb enttäuscht.
Durch den Einigungsvertrag von 1990 wird das gesamte Immobilienvermögen der ehemaligen Reichsbahn in der DDR Eigentum der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Bereits 1994 ist der Einigungsvertrag hinüber und es wird die Deutsche Bahn AG gegründet, an der Deutschland alle Namensaktien hält, also ein Staatsunternehmen in privater Rechtsform. Noch ehe die Menschen die Einigung Deutschlands so richtig verdaut haben, wird strategisch die Grundlage gelegt abseits des Willens der Menschen, ihr gemeinsames Eigentum zu verramschen.
Der Vorstandsvorsitzende der Bahn AG im Zeitpunkt des Anschlages in Eschede heißt Johannes Ludewig, geb. am 6.7.1945 und Absolvent des Aloisiuskolleg, einer katholischen Schülerschmiede in Bonn Bad-Godesberg, einem bedeutenden Ort auf der Suche in der Geschichte seit der Besetzung des Rheinlandes 1923 durch US-Amerikanische Truppen (und andere).
Ludewig hatte im Bundeswirtschaftsministerium und im Bundeskanzleramt gedient und war Beauftragter für die Länder der ehemaligen DDR (1995-1997).
Der wunderschöne Ort Eschede liegt im Wahlkreis 39 Celle-Uelzen, den die rechte Hand von Gerhard Schroder, der Uelzer Rechtsanwalt Peter Struck, seit 1998 im Bundestag vertritt.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ist weisungsgebunden. Weisungsgeber ist zu diesem Zeitpunkt die Landesregierung in Hannover mit dem Ministerpräsidenten Gerhard Schröder ( Zypris und Steinmeier arbeiten in der Staatskanzlei)
Unter der Kanzlerschaft von G. Schröder wurde die Bahn AG in einer zweiten Stufe 1999 in die Geschäftsbereiche Fernverkehr, Nahverkehr, Güterverkehr, Fahrweg und Personenbahnhöfe aufgegliedert.
Ludewig wurde vorzeitig im September 1999 entlassen und und Hartmut Mehdorn, gebürtiger Berliner des Jahrganges 1942, ersetzt.
Schlagzeilen aus Websiten
[Staatsanwaltschaft
Lüneburg, Lüneburg, 20. Januar 2000]
Das schriftliche
Gutachten der beauftragten Sachverständigen zu Ursache des
Radreifenbruchs, der den Unfall des ICE 884 in Eschede am 03.06.1998
ausgelöst hat liegt jetzt der Staatsanwaltschaft Lüneburg
vor. Es basiert auf Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für
Betriebsfestigkeit LBF in Darmstadt.
Das Gutachten mit
Teilberichten und Anlagen umfasst über 300 Seiten, die
beigefügte wissenschaftliche Literatur weitere ca. 600 Seiten.
Das schriftliche Gutachten bestätigt und untermauert die Erkenntnisse, die der Staatsanwaltschaft bereits vor ca. einem halben Jahr mitgeteilt worden waren (Pressemitteilung Mai 1999).
Der Bruch des Radreifens entwickelte sich aus einem Anriss an der Innenseite. Material- oder Herstellungsfehler konnten nicht festgestellt werden, Die Ursache liegt in einer zu hohen Betriebsbeanspruchung des Reifens im abgefahrenen Zustand und einer sehr großen Lastspielzahl bei vielen Laufkilometern, wobei die bei jeder Radumdrehung entstehende Reibung zwischen Radreifen und den auf der Radscheibe angebrachten Gummielementen zusätzlich auf das Material einwirkt (Ermüdungsbruch).
Viel stärker als bei den üblichen Monoblockrädern ist die Betriebsfestigkeit dieser Räder von deren Durchmesser abhängig, denn wegen, seiner Bettung auf Gummielementen stellt der Reifen eine eigene tragende Struktur dar. Nach Auffassung der Gutachter hätten Räder dieser Bauart nur bis zu einem Durchmesser von ca. 880 min (Laufkreisdurchmesser im Neuzustand - 920mm) abgefahren werden dürfen, und auch das nur bei zumindest jährlicher Kontrolle auf Innen- und Mittenrisse. Der Laufkreisdurchmesser des Unfallrades betrug 862 mm und der Reifen hatte eine Laufleistung von ca. 1,8 Millionen Kilometern, Das von der Deutschen Bundesbahn festgesetzte untere Betriebsgrenzmaß lag mit 854 mm noch darunter. Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass die Bestimmung dieses Maßes nicht nach dem Stand der Technik und den verfügbaren Regelwerken erfolgte, Da anders als bei den zuvor eingesetzten Monoblockrädem die kritische Beanspruchung an der Innenseite des Radreifens entsteht, hätte für eine Bewertung der Konstruktion ein Betriebsfestigkeitsnachweis unter Berücksichtigung der ständig abnehmenden Wandstärke erbracht werden müssen.
Vor der Einführung der gummigefederten Räder ab 1992 wurde jedoch weder eine rechnerische Abschätzung der Ermüdungsfestigkeit des Radreifens sowie der auftretenden Beanspruchungen vorgenommen, obwohl dies nach dem Stand der Technik möglich gewesen wäre, noch wurden damals oder in der Folgezeit hierzu ausreichende Labor- und Fahrversuche durchgeführt. Mit entsprechenden Berechnungen hatten die Bruchgefahr aufgezeigt und gezielte Untersuchungen veranlaßt werden können, Bei den seinerzeit am stehenden Rad durchgeführten experimentellen Spannungsanalysen ist nicht berücksichtigt worden, dass die am drehenden Rad auftretenden Beansprachungen nennenswert höher liegen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Gutachten sowohl dem Eisenbahnbundesamt als auch der Deutschen Bahn AG zugeleitet so dass Gelegenheit zur Stellungnahme besteht.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, welche Personen für die im Gutachten aufgezeigten Versäumnisse verantwortlich sein können. Das erweist sich als schwierig, weil die Auswertung des umfangreich bei der Deutschen Bahn AG und bei der Herstellerfirma sichergestellten Materials ergeben hat, dass eine Vielzahl von Personen ab Entwicklung und Erprobung des Rades für den ICE, über die fahrtechnische Zulassung bis hin zur Einsatzentscheidung mitgewirkt haben. Im übrigen gab es zu dem Verfahren der Erprobung, Zulassung und Abnahme neuer sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile für die Bundesbahn keine gesetzlichen Vorgaben, was die Abgrenzung der Zuständigkeiten und die Bestimmung der Pflichten für die einzelnen Beteiligten nicht gerade leichter macht. Gleichwohl geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass schon bald Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte aus diesem Bereich eingeleitet werden.
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August 2002 Mammut-Prozess
zum ICE-Unglück von Eschede eröffnet
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US-Anwalt Fagan will vor US-Gericht für Eschede-Opfer streiten
Der US-Staranwalt Ed Fagan plant nach eigenen Angaben einen Schadensersatzprozess für die Opfer des ICE-Unglücks von Eschede vor einen Gericht in den USA. Noch in diesem Jahr wolle er im Namen einer bei dem Zugunglück verletzten US-Bürgerin Klage in den USA einreichen, sagte Fagan am Mittwoch am Rande des Strafprozesses zu dem verheerenden Zugunglück vom 3. Juni 1998 vor dem Amtsgericht in Celle. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch den deutschen Opfern von einem US-Gericht Schadensersatz zugesprochen werden könnte. "
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THEMA: Freitag, 23.05.2008, 22.15 - 00.15 Uhr, VOX
In einer Dokumentation berichtet SPIEGEL TV über das Zugunglück von Eschede, das die Menschen über alle Grenzen erschüttert hat.
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Heute vor genau 10 Jahren geschah das ICE-Unglück von Eschede. Wegen eines Materialfehlers (Riss im Radreifen), der nicht entdeckt wurde, verloren damals 101 Menschen ihr Leben.
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Der TU-Wissenschaftler Dr.-Ing. Xiufei Liu macht die Eigenerwärmung des Gummirings zwischen Radscheibe und Radreifen für die ICE-Katastrophe vom 3. Juni 1998 mitverantwortlich
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20.07.04
Der an Parkinson erkrankte Vater eines Opfers des ICE-Zugunglücks von Eschede ist mit seiner Schadensersatzforderung wegen Ausbruchs der Krankheit gescheitert. Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufung gegen den beklagten Ingenieur mit der Begründung zurückgewiesen, dass ihm bereits kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden könne. Ihm sei nicht bekannt gewesen, unter welchen Bedingungen die von ihm weiterentwickelten Räder eingesetzt wurden und er sei auch für deren Zulassung nicht zuständig gewesen (Urteil vom 14.07.2004; Az.: 9 U 34/04).
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F. Murawa war in Lüneburg angeklagt, zu Unrecht.
Professor Hans-Jürgen Kühlwetter war damals Leiter der Rechtsabteilung im Eisenbahnbundesamt
jetzt Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht, Hölderlinstr. 3, 50968 Köln, Telefon +49 (0)221 39 84 08 7, Telefax Telefax +49 (0)176 33 61 00 49 09
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Anzeige und Faktenlegung: Eschede, es war ein Anschlag
Nach einem längeren Telefonat mit der Staatsanwaltsschaft Lüneburg verläßt folgendes Schreiben meinen Schreibtisch:
Büro für Politik und Publizistik 10119 Berlin, 29.07.08
Weinbergsweg Tel 0174 78 129 94
Postalisch: Büro Kern Berliner Str. 17 55218 Ingelheim
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Herrn StA P.
Tel 04121 202 0
Fax 04131 202 474
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr P.,
Ich habe nach den Unfälle bei der Bahn AG in diesem Jahr, insbesondere des Unfalls mit hineingetriebenen Schafen in einen Tunnel bei Fulda, mir den Vorgang Eschede von 1998 angeschaut.
Die Fotografie der Akte beim Eisenbahnbundesamt in Bonn, bezeichnet als "Bild 7 an der Weiche 3" ergibt folgendes Bild:
Die Akte gibt dort an 3 Stellen die bildliche Antwort, dass nach physikalischen Gesichtspunkten die Weichenzunge von menschlicher Hand vor dem Unglück manipuliert wurde (verstellt wurde), so dass die Räder des linken Teils des ICE an der Geradeausfahrt durch die verstellte linke Weichzunge gehindert worden sind.
1. Die Weichezunge ist an der Spitze
abgerissen. Das Prüfgestänge ist ohne Bolzen sichtbar.
2. Der Arretierungswinkel ist an der Weichenzunge noch mit dem Teil befindlich, an dem das Verstellgestänge mittels verschraubten Bolzen angeschlossen war.
Der Bolzen fehlt. Das Loch ist leicht blank aber unverletzt, d.h. an der Stelle war der Bolzen durchgeführt. Der einstmals mit einer Mutter gesicherte Bolzen fehlt.
3. Daneben ist leicht aufgeworfene Erde, die von einer Vertiefung stammt.
Die Tatsache der beiden fehlende Bolzen muss bewertet werden.
Dazu gibt es nur eine Möglichkeit: Die Bolzen wurden durch menschliche Hand entfernt. Insbesondere das Loch am Arretierungswinkel ist von der Materialbeschaffenheit unbehelligt, so dass die Entfernung mit mechanischer Gewalt ausgeschlossen ist.
Auch das aufgeworfene Erdloch zeigt, dass dort jemand vor dem Unglück war.
Desweiteren seien vor dem Unglück zwei Männer in der Montur von Bahnmitarbeitern dort gesichtet worden. Dass aber müsste aus Ihrer Akte durch Zeugen nachweisbar sein.
Der Geschehensablauf muss also in der Weise erfolgt sein, dass kurz vor dem Unglück die beiden Bolzen entfernt worden sind,.
a. am Kontrollgestänge, so dass eine Rückmeldung der verstellten Weichenzunge ins Stellwerk nicht stattfinden konnte.
b. am Verstellgestänge, so dass sich die Weichenzunge an die linke Schiene bewegte und dort verblieb.
c. Eine Vermutung, aber plausibel ist, daß in einer Zeit vor dem Unglück, ggf. in der Nacht zuvor, die Verschraubung des Bolzen bereits so gelockert wurde, dass am Tattag ein schnelles Entfernen des Bolzen möglich war. Durch das Erdloch könnte die Stelle gekennzeichnet worden sein oder es wurde dort Werkzeug für den Tattag hinterlassen.
Soweit meine Akteneinsicht beim Eisenbahnbundesamt.
Sehr geehrter Herr P., ich kann Sie nach dem Abschluss des Verfahrens gut verstehen.
Der entfernte verschraubte Bolzen am Verstellgestänge widerspricht aber dem bisherigen Ermittlungsergebnis.
Ich möchte Sie einstweilen bitten, das vorgenannte Bild 7 der Akte des Eisenbahnbundesamtes mir für eine publizistische Verwertung zur Verfügung zu stellen, damit die Öffentlichkeit sich selbst ein Bild vom Geschehen machen kann.
Auch die Fotos
"Weiche 2 Bild 12" Radlenker und
"Bild 16 Wagen 1 Radreifen unter dem Boden, hängend offen"
und Bild "Radreifen Radring 1 und Radring 2 hinten Notlaufkante" widersprechen der bisherigen Erklärung.
Radreifenring 1 und Radreifenring 2 sind rund und geschlossen. Eine Einwirkung auf die Weichenzunge kann nicht stattgefunden haben.
Der äußere Radreifenring 3, der angeblich weit vor der Unfallstelle gebrochen sein soll, kann somit keine Einwirkung auf die Weiche gehabt haben. Er ist offen und hat somit keine Hebelwirkung auf den Weichenbau.
In einem solchen Fall wäre die Weichzunge auch noch oben in Fahrtrichtung des Zuges verbogen worden und nicht ca. 15-20 cm seitlich exakt anlehnend an die linke Schiene verstellt worden. In diesem Fall wären aber die beiden Bolzen, ggf. machanisch lädiert, noch in den Arretierungen, also an der Stelle, wo sie ursprünglich die Verbindung von Gestänge und Weichenzunge herstellten.
Es erscheint nach menschlicher Bewertung ausgeschlossen, dass die beiden Bolzen auf andere Art und Weise als durch menschliche vorherige Entfernung kurz vor dem Unfall nicht mehr an der Stelle laut Dokumentationsfoto waren, wo sie hingehörten.
Dies Ergebnis wird auch dadurch getragen, soweit die mir vorgelegte Akte vollständig ist, dass die beiden Bolzen an der Unglückstelle nicht auffindbar waren. Sie sind nicht dokumentiert.
Vielmehr ist der Radreifen beim Aufprall auf die ohne Spitze befindliche, nun scharfkantige Weichenzunge gebrochen worden, und zwar nur der äußere Radreifenring 3.
Der Abbruch der Spitze der Weichenzunge erfolgte dabei offenbar durch die schweren Achsen der Lok, die die verstellte Weichenzunge links einfach überfuhr, während die rechte Schiene geradeaus eingestellt war.
Waggon 2 war durch Schieflage abgesenkt ( Bild 12) und nahm dadurch den Radlenker auf, der sich dann durch den Unterboden bohrte.
Das ganze bei Tempo 200 km/h.
Also Ausgangpunkt sind die beiden fehlenden Bolzen am Kontroll- wie auch am Verstellgestänge der "Weiche 3"
Der Untertitel in der Akte "Weichenspitze der Weiche 3 (erst nach dem Unfall anliegend)) entspricht auch nicht ordnungsgemäßer Begutachtung, weil dieser Hinweis eine Bewertung darstellt, die zudem unter allen Gesichtspunkten nur falsch sein kann. Denn die verstellte Weichenzunge lenkte Waggon 3 (schon von Waggon 2 getrennt) gegen den Pfeiler der Brücke, worauf diese auf den hinteren Teil des Waggon 4 fiel.
Das Ergebnis der fehlenden beiden Bolzen ist eine strafrechtliche Beurteilung ausschließlich unter der Vorschrift des § 211 StGB, Mord in 101 Fällen,
die Entlastung der Wartungsmitarbeiter Bahn AG,
der Entlastung der Konstrukteure des Radreifens
der Wiederherstellung der Reputation des Betriebes Bahn AG
eine Bewertung der Folgen am ÖpferentschädigungsG vom 7. Januar 1985, Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung, Sterbe- und Bestattungsgeld. „
verunfallter ICE in Fahrtrichtung- Bild öffnen

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg reagiert, weist den Mordvorwurf zurück.
Wir haben nur ein Problem:
Der juristische Sachbearbeiter und sein Leiter Berger stellten dar,
erst sei der Radlenker an der Weiche 2 durch den geborstenen Radreifen aufgenommen worden,
dann an der Weiche 3 verstellte der Radlenker die Weiche und beseitigte die Bolzen .....
Am 4. September 2008 wird folgende Notiz Herrn Berger höchstpersönlich vermittelt:
„Sie unterliegen einem kapitalem Irrtum:
In Fahrtrichtung passierte der ICE erst die Stelle (bezeichnet alsWeiche 3), an der die verstellte linke Weichzunge abgebrochen wurde, dann passierte der ICE ca 15 Meter weiter die Stelle, an der der
2. Waggon den Radlenker aufnahm, der sich dann in den Unterboden bohrte.
Es ist zwar richtig, dass an der Weiche 2 (in Richtung Norden führt ein Strang von dem Gegengleis auf das Gleis in Richtung Norden), ein Radlenker angebracht ist,
aber an der rechten Schiene, der Radreifen brach aber an der linken Seite.
Die Kante der abgebrochenen Weichenzunge an Weiche 3 war ca 6 mm bis
8 mm breit. Auf diese Kante prallten die zwei linken Räder des vorderen Drehgestells, ohne zu brechen, erst das 3. Rad wurde gespalten.
Es kann nur aufgerufen werden, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit unabhängigen Fachleuten besetzt wird, denn die Mörder von Eschede laufen noch frei rum.
(weiterer Inhalt der Akte des Eisenbahnbundesamt:
Bild 13 zeigt dcn Waggon 2 von links vorderer Teil, in dessen Unterboden ein Metallteil durchgestochen ist (ein sogenannter Radlenker = dies ist Teil der festen Kreuzungsweiche, aus diesem Bild wird nicht erweislich, von welcher Stelle aus dem Gleisbau der Radlenker stammt)
Bild 12 zeigt eine Weiche
Bild 16 zeigt das zerstörte Rad des Waggon 1 hintere Achse links erstes Rad von 2:
das Hauptrad (ist konstruktiv so ausgelegt, dass es als Notrad auf der Schiene laufen kann) sitzt unverletzt auf der Achse, der 1. Radring hängt lose und geschlossen und rund darüber, gleichfalls Radring 2, der dritte Ring, der Radreifen fehlt
weiteres Bild zeigt den Waggon 1 und Waggon 2 von der linken Seite (die die Lokomotive unter der Brücke durchgezogen hat. Das Dreiergespann kommt erst irgendwo in Höhe des Bahnhof Eschede zum stehen, der Lokomotivführer hatte angeblich erst garnichts gemerkt)
Waggon 2 ist vorne abgesenkt leicht gekippt nach links)
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Dokumentation des Unglücksortes 10 Jahre später:
Die Todesweiche (bezeichnet als Weiche 3 / in Fahrtrichtung (Nord-West-Sicht) digitale Aufnahme vom 3.9.2008)) Bildöffnen

Es kann also mit absoluter Sicherheit angenommen werden, dass die linke Weichenzunge von menschlicher Hand verstellt wurde, indem die Gestänge vorher abgeschraubt worden sind. Die Erklärungen hier erfolgen an der Weichenkonstruktion vom 3.9.98 (Anlage der Fa. Siemens= aber am Orginalschauplatz der Weiche 3 in Eschede).
Die Sicherheit der Annahme eines Anschlages ergibt sich insbesondere dadurch, dass ja die rechte Weichenzunge noch korrekt für eine Geradeausfahrt rechts anlag, die Bohrung des hinteren Bolzen mechanisch unverletzt ist, beide Bolzen fehlten, auch die Kontrollstange außer einer leichten Verbiegung mechanisch unverletzt war.
Es kann demnach absolut ausgeschlossen werden, dass die linke Weichenzunge durch mechanische Einflüsse ausgehend von dem ICE verstellt worden ist. Diese Behauptung durch den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist nicht nur abenteuerlich, sondern verhindert seit 10 Jahren die Suche nach den Tätern.
Ca. 15 Meter weiter die Stelle, an der der 2. Waggon den Radlenker aufnahm, der sich durch den Unterboden bohrte (Orginalstelle in Eschede am 3.9.2008 in Fahrtrichtung (Nord-West-Sicht) Bild Öffnen

Durch die Offensichtlichkeit der Ursache der Entgleisung durch die Manipulation der Weiche entstehen erhebliche Fragen an die Aufrichtigkeit der Verantwortlichen.
10 Jahre lang wird in der Öffentlichkeit an der Legende eines vom Himmel gefallenen Radreifenbruchs lamentiert, und dies unter Beteiligung von so
berühmten Rechtsanwälten wie:
**Gerhard Baum, Innenminister a.D. Benrather Schlossallee 101 D-40597 Düsseldorf Fon: +49 211 836 805-70 Fax: +49 211 836 805-78 kanzlei@baum-reiter.de
**Reiner Geulen Anschrift: Schaperstraße 15, 10719 Berlin T. +49 (30) 88 47 28 -0 | F. +49 (30) 88 47 28 -10 |
(früher in Bürogemeinschaft mit dem berühmten Rechtsanwalt und Innenminister Schily)
die Juristen beim Landgericht Lüneburg
Am Markt 7c
21335
Lüneburg
04131 202-1
und so berühmten Juristen (führte den Eschede-Prozeß als Vorsitzender Richter) wie dem
Richter am Bundesgerichtshof Michael Dölp ist 55 Jahre alt und in Osnabrück geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Hannover, dem Amtsgericht Springe und dem Niedersächsischen Ministerium der Justiz wurde er 1982 zum Richter am Landgericht Hannover ernannt. Von dort wurde er 1988 bis 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1990 wurde Herr Dölp zum Richter am Oberlandesgericht Celle befördert. Im Jahre 2000 wechselte er als Vorsitzender Richter am Landgericht an das Landgericht Lüneburg; 2004 wurde er an das Landgericht Hannover versetzt.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dölp dem 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen aus dem Bezirk des Kammergerichts sowie aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg zuständig ist.
Diese letzte Personalie, nämlich die Beförderung zum Richter am BGH in der Amtszeit von Zypris, stößt Bitter auf.
und
13 Beamte der Polizei Celle und des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei)
u.a. Erich Philipp ist Leitender Kriminaldirektor a.D
und drei Sonderstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Lüneburg
u.a Staatsanwalt Heinrich Dresselhaus
Anmerkungen und Dokumente
1.)
Bürokratieabbau beim Landkreis Osnabrück
Osnabrück.
Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau: Am kommenden Dienstag, 17.
Juli 2007, um 19 Uhr, findet im Kreishaus, Landkreis Osnabrück,
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, ein öffentliches
Expertengespräch mit Imbiss statt.
Die
Stiftung Liberales Netzwerk
konnte als Referenten Sylvia Hagemann, Leitende Ministerialrätin
der Niedersächsischen Staatskanzlei und Dr. Reinhold
Kassing, Erster Kreisrat des Landkreises Osnabrück gewinnen. Zu
der Veranstaltung unter dem Titel „Ist weniger mehr?
Bürokratieabbau beim Landkreis Osnabrück“ sind
Interessierte herzlich eingeladen.
Nachdem im Januar 2006 das
Modellkommunengesetz für Bürokratieabbau in Kraft
getretenen ist, hat der Landkreis Osnabrück am 20. Juni 2007
einen ersten Zwischenbericht im Kreistag vorgestellt. Deutlich wurde:
Der Landkreis Osnabrück, wie vier weitere niedersächsische
Modellkommunen, schafft seit 2006 durch die Entlastung von Vorgaben
neue Handlungsspielräume. Von diesen profitieren neben den
Verwaltungen selbst vor allem auch die Bürger und Unternehmen
des Landkreises.
Das Projekt, unter Federführung der
Niedersächsischen Staatskanzlei, ist ein erster mutiger Schritt
zur „Entrümpelung“ von Gesetzen und bürokratischen
Hürden. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch die
Universität Lüneburg sowie die Fachhochschule Osnabrück.
Die Stiftung Liberales Netzwerk, die seit 1997 für
„weniger Staat und mehr Eigenverantwortung“ eintritt, nimmt die
Präsentation des ersten Zwischenberichts zum Anlass, allen
Interessierten eine Informationsveranstaltung anzubieten, um einen
Einblick in den derzeitigen Stand der Entwicklung zu gewähren.
Mit Sylvia Hagemann und Dr. Reinhold Kassing stehen zwei äußerst
fachkompetente Referenten zur Verfügung, die das Projekt von der
ersten Stunde an begleitet haben. Neben der Erfolgsbilanz soll der
Blick auch auf mögliche weiterreichende Maßnahmen und
Perspektiven gerichtet werden.
Um formlose Anmeldung zur der
Veranstaltung wird gebeten, der Kostenbeitrag ist 5 Euro: Ines Adams,
Stiftung Liberales Netzwerk, Knotenpunkt Osnabrück, Postfach 12
13, 49181 Bad Iburg, Telefon: 05403/ 79 37 03, Fax: 05403/ 79 35 75,
E-Mail: osnabrueck@liberalesnetzwerk.de [osnabrueck@liberalesnetzwerk.de] „
Pressetext
- doc
Die Stiftung Liberales Netzwerk ist finanziert u.a. von Teilen der Familie Quandt und wurde positioniert im Palais am Pariser Platz 6 a in Berlin. Wie sich die Kreise schließen! (Quelle Tel (030) 280 99 - 295)
24.09.08 Anfrage an Generalstaatsanwaltschaft Kammergericht, Ralf Rother Fax 030 9015 2704 (2703 Tel. Frau Schwarz)
Gibt es Verfahren gegen den Bahnvorstand
Personalie Dölp als Revisionsrichter auch zu Entscheidungen des Kammergerichts
h.r.Kern