Eva Herman – Journalistin aus Hamburg – geborene Ostfriesin mit dem schönen Namen Eva Feldker
wird rechtswidrig durch Manipulation von Gerichtsverfahren bei den Arbeitsgerichten vom Dienst entfert.
28.07.09 Lübeck Öffentliche Mahnung an die Mitglieder des Rundfunkrates des NDR und deren Intendantschaft, die Arbeitsverhältnisse von Redakteuren und Moderatoren und freien Mitarbeitern in ihrer persönlichen Unabhängigkeit zu stärken. Warum muss Herr Kleber 480 000 Euro Honorar beziehen, während Herr Buhro 180 000 Euro und Frau Slomka 280 000 Euro erhält, und das bei gemeinnützigen Anstalten des öffentlichen Rechts, während andere unterbezahlt sind oder im Falle von Eva Herman ungerecht und gemein vor die Tür gesetzt wurden.
In einem Überschwall der Solidarität mit der beliebten Moderatorin ist die Web-Seite, die mittlerweile über 10000 publizierte Statements enthält, seit Tagen nicht erreichbar: www.eva-herman.de
Dem sind die Juristen beim Oberlandesgericht Köln, besetzt mit den Richterinnen Schütze und Boyke und den Richtern Zingsheim und Grommes nun entschieden entgegengetreten.
Pressemitteilung vom 28. Juli 2009
Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat heute auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter." Die Fernsehmoderatorin hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin - gemeinsam mit der Redakteurin des Artikels - auf Unterlassung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen und dahin argumentiert, dass ihr Persönlichkeitsrecht schwer dadurch beeinträchtigt werden, dass sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. In Wahrheit habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben heute - wie in der Vorinstanz schon das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz. In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen. Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiege, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin eine hohe Bekanntheit und Vorbildfunktion genoss und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte.
Mit Rücksicht auf die schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und das Maß des Verschuldens auf Seiten des Verlags hat der Senat auch eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro zugesprochen. Da die Aussage in hohem Maße geeignet gewesen sei, das öffentliche Ansehen Eva Hermans massiv zu beschädigen, hätten die verantwortlichen Redakteure des Beitrags sich durch einfache und zeitnahe Nachfrage vergewissern können und müssen, ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien. Auch hätte leicht klargestellt werden können, dass es sich um eine Interpretation der Äußerung Hermans gehandelt habe. Bei der Bemessung der Entschädigung hat der Senat allerdings nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; der Verlag kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
In 3 weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.
Hubertus Nolte
Dezernent
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herauszustreichen ist noch mal folgender Satz, wonach
„...nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.“
Diese Verantwortlichkeit liegt bei der Intendanz des NDR, namentlich dem jetzigen Progammleiter der ARD, einem Menschen namens Volker Herres, soweit erinnerlich ebenfalls Ostfriese. Es ist absolut Zeit, daß der NDR sich tief bei Frau Herman entschuldigt und ihr eine unvoreingenommene Mitarbeit im Programm des NDR wieder anbietet. Dies ist auch der demokratische Wunsch der Menschen, die das alles bezahlen.
01.04.09 Eine weitere traurige Meldung: Im Verfahren um Meinungsfreiheit im Norddeutschen Rundfunk ist das Verfahren der Moderatorin Eva Herman beim Arbeitsgericht (keine Regelung über den gesetzlichen Richter) und beim Landesarbeitsgericht manipuliert worden.
Der „grüne“ Rechtsanwalt Steffen (Justizsenator in Hamburg) verantwortet die Manipulation:
Das Berufungsverfahren von Frau Herman auf Weiterbeschäftigung beim NDR wurde bei der 3. Kammer in 2008 (AZ:3 SA 58/08) anhängig. Herr Lewerenz war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender Richter.
Herr Schaude (ein Jurist unbekannter Herkunft) war bis zu dem Zeitpunkt nicht Richter am Landesarbeitsgericht. Mitten in der Dekade am 7.7.08 wird Herr Schaude an das Landesarbeitgericht versetzt und erhält sofort die Stelle des Vorsitzenden Richters in der 3. Kammer.
Damit ist die Manipulation offenkundig: Herrn Lewerenz, dem gesetzliche Richter, wurde das Verfahren einfach entzogen.
Damit ist klar, dass mit dem Entzug des Verfahrens und der Einsetzung eines Juristen, der gar nicht Mitglied des Landesarbeitsgerichts ist, der Ausgang des Verfahrens vorausbestimmt wurde.
Herr Rechtsanwalt Steffen, Justizsenator, wurde aufgefordert:
Sie haben als Wächter der Justizverfahren um unabhängige, gesetzliche Richter Ihres Amtes zu walten.
1. Zu erklären, dass das Verfahren ohne gesetzlichen Richter erfolgt ist,
2. wer im einzelnen die Manipulation verfügt hat,
3. Herrn Schaude vorläufig vom Richteramt zu entbinden,
4. den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts disziplinarisch zu belangen.
5. staatsanwaltlich prüfen zu lassen, dass die Rechtsanwälte Rosenberg und Koch, Hamburg, an der Manipulation des Verfahrens beteiligt waren (Herr Rosenberg war beteiligt in der Verteidigung von „Mitgliedern“ der Hamburger Gruppe, 11.9.01. Solche Rechtsanwälte in „Terrorverfahren“ haben in der Regel eine Verpflichtung in geheimdienstlicher Hinsicht. Ist schon erstaunlich, daß Herr Herres solche Anwälte beauftragt hat, um Mitarbeiter zu verfolgen.
(Schaudeverbindungen mit Renate Ausfeld und 1991 Behrens & Partner, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jungfernstieg 41 HH)
Damit ist offenkundig, dass die politischen Parteien nicht mehr imstande sind, Rechtsstaat zu gewährleisten. Vor allen Dingen sind es Rechtsanwälte in den Spitzenfunktionen der Parteien, die unmittelbar staatliche Funktionen ausfüllen. Die charakterliche Eigenschaft dieser Spezie ist Mord, Enteignung, Abschaffung rechtsstaatlicher Verfahren, Bankrott des Finanzsystems. Im Fall der Meinungsfreiheit im NDR sind generalstreikähnliche Maßnamen in Angriff zu nehmen. 2.4.09
Ein weiterer Fall der Justizwillkür wurde bekannt: Der frühere Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) lässt sich über die Ermittlungen im Fall R. unterrichten (Präsident des Landesozialgerichts HH)
„Die Beschaffung des Materials sei eine schwere Dienstpflichtverletzung, erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag. Die Schwere des Verstoßes rechtfertige die vorläufige Dienstenthebung durch die Richterdienstkammer“
Der Wiesbadener Rechtsanwalt und grüne Justizsenator Steffen hat willig daran mitgearbeitet, den Präsidenten des Hamburger Landessozialgerichts und stellvertretenden Richter des Hamburger Verfassungsgerichtes zu beleidigen, zu kränken und übelst zu verleugnen. Dr. Michael Ruppelt wurde seines Amtes im Januar enthoben. Er ist durch ein Mainzer Frauenzimmer im Auftrag rein gelegt worden.
Mit übler Polemik schmeißt mal wieder die „Morgenpost“ und bezeichnet einen unschuldigen Juristen als „Ekel-Richter“.
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Hamburg – Altona 31.10.09 h.r.-art20 Am Schluss liefert der Rechtsanwalt Olaf Scholz sein dreckiges Meisterstück ab, und schlägt damit allen Beschäftigen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ins Gesicht.
Aus Altona - Info
http://www.altona.info/2009/08/private-runde-in-altona-mit-bundesarbeitsminister-olaf-scholz-spd/

Er bewirkt als Arbeitsminister zum 1. Oktober 2009 die Beförderung des Vorsitzenden Richter des 5. Senats des BAG Rudi Müller-Glöge aus Hitzacker zum Vizepräsidenten, der zuvor im Verfahren der Eva Herman um den Arbeitnehmerstatus und der freien Meinungsäußerung eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ablehnt hatte, Beschluss vom 26.08.09. Dem war vorausgegangen die Manipulation des Verfahrens vor dem LAG in Hamburg, als Mitten in der Dekade dort der Vorsitzende Richter ausgetauscht wurde.
Das Urteil wird an dieser Stelle mit Kommentierung demnächst veröffentlicht, es ist ein Dokument eines halbgehirnigen Juristen ohne akademischen Bildungshintergrund.
Gegen den Verantwortlichen für diese kriminelle Handlung zeichnet der grüne Justizsenator Till Steffen, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, verantwortlich, gegen den eine Strafanzeige erhoben wurde. Das gleiche blüht jetzt dem Olaf Scholz. Es war noch nie dagewesen, dass ein abgewählter Arbeitsminister sein Beförderungsrecht mißbraucht, denn am 27.09 wurde die SPD abgewählt, am 28.09. belohnt er noch die Manipulation des Verfahrens der Beschäftigen in den Fernseh- und Rundfundanstalten um Meinungsfreiheit und Arbeitnehmerrechte vor dem Bundesarbeitsgericht. Denn das Verfahren vor dem LAG unterlag dem absoluten Revisionsgrund des Mangels am gesetzlichen Richter – ein einfacher Grundsatz, dass nämlich die Zuständigkeit festliegt, bevor die Verfahren bei Gericht eingehen, und nicht die Aufpfropfung eine Juristen, wenn das Verfahren schon erhoben ist. In dem Fall kann eindeutig aus Erfahrungssätzen gefolgert werden, dass erhebliche Bestechungsgelder im Spiel sind. Dem NDR muss die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, weil diese im Kern nur noch eine Einrichtung zur Geldanlage mit einem Volumen von 500 bis 600 Millionen Euro ist, gemanagt von der Schweizer Bank Rothsch.....Genf, Zürich mit Nebensitz und der Zusatzbezeichnung „Europe“ in Luxemburg.... hat ne Weile gedauert, bis die Zusammenhänge klarwurden.
Der ganze SPD-Dreck muss verschwinden, da baut sich Haß auf. Der Scholz muss sein Bundestagsmandat zurückgeben.
Da sitzt er, Büro Olaf Scholz
Max-Brauer-Allee
20
22765 Hamburg
Tel.: 040-38610160
Fax:
040-38610161
olaf.scholz@hamburg.de
, direkt neben dem Rathaus Altona, pass auf, olle Wilhelm spuckt dich
an, wenn du da an seinem Denkmal vorbeigehst.
Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Rudi Müller-Glöge mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.
Herr Dr. Rudi Müller-Glöge, geboren 1951 in Hitzacker, war nach einer Ausbildung für den gehobenen Dienst bis zum Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften als Regierungsinspektor bei verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen beschäftigt. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Celle bis 1980 ab und war danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen tätig. In dieser Zeit promovierte er. Im April 1982 trat er in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde im Februar 1989 zum Vorsitzenden Richter beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt. Ab November 1990 war er nach Sachsen-Anhalt abgeordnet und leitete dort eine Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.“
+++++++++nach 20 Jahren ist die Wiedervereinigung nach dem Modell Westdeutschland gescheitert.++++++++++++++++++++++++
Artikel 33 Grundgesetz
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen und der Rundfunk im Norden NDR
art20-h.r.Kern 22.04.08
Am Anfang war der Stein, den die Eismassen vor 10 000 Jahren in die Norddeutschen Ebenen getragen haben. Am vorläufigen Ende steht ein aus Stein erstellter monumentaler Gebäudekomplex an der Hamburgischen Außenalster - weiß eingekalkt.
Rechtsanwalt und Justizsenator Steffen läßt sich verleugnen - der der Gerichtsentscheidungen manipuliert und damit Redakteure, Nachrichtensprecher und Moderatoren, die, die gesellschaftliche Wahrheit für ein ganzes Land abbilden sollen, jeglicher wirtschaflicher Sicherheit beraubt, ihnen ihre Seele nimmt in der Verordnung hängender Schultern und verklebtem Mund. An diesem Tag fallen die lauten Sätze im Gebäude der Justiz Hamburgs, dass der Rechtsanwalt Steffen beteiligt ist, Gerichtsentscheidungen zu manipulieren. Er bleibt stumm – ein Eingeständnis.

Die Einstellung unser Vorfahren

Kerners Studio in ausdrucksvoller Nachbarschaft– am nächsten Tag wird es heißen, Herr Kerner wechselt wieder zu SAT1


Wer sonst hier noch wohnt

Und um die Ecke - die GmbH – von der alle Redakteure vom NDR abschreiben müssen - Denk- und Publizitätsverbot

Wie ein Donnerschlag dann, diese massive Festung – das US Konsulat – größer als das Rathaus.



Ein hübsches Hotel – mit dem Gesangspersonal der alten Bundesrepublik

Und dann, dies wollte ich hier wirklich nicht finden. Die Personalabteilung des NDR im Schatten des US-Konsulats - Nachkriegsdeutschland pur - in der Warburgstrasse – Warburg, waren das nicht Banker

Rückseite

Ein bekanntes Gesicht am Anfang der Warburgstrasse – ein US-Multi

Gebäude schreiben die Geschichte einer Stadt – eines Landes mehr als Tausend Worte.